
Das Wort “Notar” bezeichnet einen öffentlichen Beamten, der für die Authentifizierung von juristischen Dokumenten zuständig ist. Im Deutschen gehört dieser Begriff zur Kategorie der epikene Namen: Seine Form bleibt im Maskulinum und Femininum identisch. Nur der Artikel ändert sich. Man schreibt “ein Notar” für einen Mann, “eine Notarin” für eine Frau.
Epikener Notar: Was die deutsche Grammatik sagt
Ein epikener Name behält die gleiche Endung, unabhängig vom Geschlecht der bezeichneten Person. Das Wort “Notar” funktioniert genau wie “Journalist”, “Manager” oder “Architekt”. Es gibt keine morphologische Veränderung im Femininum.
Das grammatische Geschlecht wird durch den Artikel (“der” oder “die”, “ein” oder “eine”) und durch die Übereinstimmungen der Adjektive oder Partizipien, die den Namen begleiten, markiert. Man sagt also “die kompetente Notarin” oder “der kompetente Notar”, je nach betroffener Person.
Diese grammatische Mechanik stellt kein technisches Problem dar. Die Frage, die oft aufkommt, wenn man versucht, eine Notarin als Frau oder Mann zu bezeichnen, hängt mehr mit dem sozialen Gebrauch als mit der sprachlichen Regel selbst zusammen. Die Grammatik entscheidet klar: Beide Formen sind korrekt.

Bericht der Académie française zur Feminisierung von Berufsbezeichnungen
Der Bericht vom 1. März 2019 der Académie française markiert einen Wendepunkt. Die Institution, die lange Zeit zögerlich gegenüber der Feminisierung von Berufsbezeichnungen war, erkennt darin ausdrücklich an, dass Berufsbezeichnungen auch im Femininum verwendet werden können, wenn die Sprache dies natürlich erlaubt.
Für epikene Namen wie “Notar” bestätigt die Académie, dass das Femininum durch den einfachen Wechsel des Artikels gebildet wird. Das Wörterbuch der Académie française erwähnt in seiner 9. Online-Ausgabe nun, dass “Notar” auch im Femininum verwendet werden kann.
Warum dieser Bericht wichtig ist
Die Académie française legisliert nicht über die Sprache: Sie beobachtet und dokumentiert den Gebrauch. Ihr Bericht von 2019 hat eine Mehrdeutigkeit beendet, die seit mehreren Jahrzehnten bestand. Vor diesem Datum zögerten einige Sprecher, “eine Notarin” zu schreiben, aus Angst, eine grammatische Norm zu verletzen. Der Bericht beseitigt dieses Zögern eindeutig.
Der Schreibleitfaden TERMIUM Plus, ein kanadisches Referenzwerk für Terminologie, klassifiziert ebenfalls “Notar” unter den epikenen Namen. Das Beispiel “eine Notarin” wird dort ebenso aufgeführt wie “eine Managerin” oder “eine Journalistin”, was die Konvergenz der Normen im französischsprachigen Raum zu diesem Punkt bestätigt.
Meister oder Meisterin: Die Anrede für einen Notar
Der Berufstitel des Notars ist “Meister”, abgekürzt “Me”. Dieser Titel gilt gleichermaßen für Männer und Frauen, die diesen Beruf ausüben. Man spricht eine weibliche Notarin mit “Meister” an, nicht mit “Meisterin”.
Die Verwirrung rührt daher, dass “Meisterin” im allgemeinen Sprachgebrauch als weibliche Form von “Meister” existiert (Schulmeister / Schulmeisterin). Im juristischen Kontext bleibt der Titel “Meister” unveränderlich, unabhängig vom Geschlecht der Person.
Anredeformeln in einem Schreiben oder einer E-Mail
Die Abfassung eines Schreibens an einen Notar folgt bestimmten Konventionen:
- Zu Beginn eines Briefes oder einer E-Mail “Sehr geehrte Meisterin” für eine weibliche Notarin oder “Sehr geehrter Meister” für einen männlichen Notar schreiben
- In den abschließenden Grußformeln “Meister” unverändert wiederholen, zum Beispiel: “Bitte akzeptieren Sie, Meister, den Ausdruck meiner vorzüglichen Grüße”
- Auf dem Umschlag oder im Adressfeld “Meister” gefolgt vom Namen angeben, ohne “Frau” oder “Herr” als Präfix
Diese Konventionen gelten auch für Notariatsangestellte, wenn sie den Titel Meister tragen, was von ihrem genauen Status innerhalb der Kanzlei abhängt.

Notarinnen: Ein Begriff, den man in der professionellen Schreibweise vermeiden sollte
Das Wort “Notarinnen” existiert in einigen historischen Wörterbüchern. Es bezeichnete früher die Ehefrau eines Notars, nicht eine Frau, die den Beruf ausübt. Diese Unterscheidung ist grundlegend.
Das Wiktionary führt den Begriff und bestätigt seinen veralteten Charakter. Das Wörterbuch Usito, eine kanadische Referenz, erwähnt es ebenfalls als archaisch. Keine französischsprachige Institution empfiehlt “Notarinnen”, um eine weibliche Notarin zu bezeichnen.
Die Verwendung von “Notarinnen” in einem professionellen Schreiben oder einem juristischen Dokument würde als Fehler oder sogar als Mangel an Respekt wahrgenommen werden. Der korrekte Begriff bleibt “Notar”, vorangestellt mit dem weiblichen Artikel, wenn die Situation es erfordert.
Feminisierung der Berufe im Recht: Wo steht der Gebrauch
Der notarielle Beruf hat heute einen wachsenden Anteil an Frauen. Diese soziologische Entwicklung beschleunigt die Normalisierung des Femininums “eine Notarin” in der Alltagssprache sowie in offiziellen Texten.
Die benachbarten juristischen Berufe haben ähnliche Entwicklungen durchlaufen. “Rechtsanwältin” hat sich ohne Schwierigkeiten durchgesetzt, da das Wort eine morphologisch unterscheidbare weibliche Form besitzt. Bei epikenen Namen wie “Notar” oder “Richter” war der Übergang langsamer, da er ausschließlich auf dem Wechsel des Artikels beruht, was mündlich weniger sichtbar ist.
- “Richter” funktioniert wie “Notar”: man sagt “eine Richterin” ohne Veränderung des Wortes
- “Rechtsanwältin” hat eine markierte feminine Endung, was ihre Annahme erleichtert hat
- “Gerichtsschreiberin” folgt dem klassischen Modell der Feminisierung durch Hinzufügen der Endung “-in”
- “Gerichtsvollzieherin” oder “Gerichtsvollzieherin” tendiert dazu, “Gerichtsvollzieher” im Femininum schrittweise zu ersetzen, obwohl der Gebrauch noch zögert
Die allgemeine Tendenz geht in Richtung der systematischen Annahme des Femininums für alle Berufsbezeichnungen. Die Widerstände, wenn sie bestehen, beruhen eher auf Gewohnheit als auf einem tatsächlichen grammatischen Hindernis.
Die französische Grammatik verfügt über alle notwendigen Werkzeuge, um eine weibliche Notarin korrekt zu benennen. Das Schreiben von “eine Notarin” oder “die Notarin” ist grammatisch korrekt, institutionell anerkannt und sozial erwartet. Die einzige echte Falle bleibt “Notarinnen”, die für Gespräche über die Geschichte der Sprache reserviert ist.